Videoüberwachung in Unternehmen und privat – wann ist sie sinnvoll?
Die Videoüberwachung gehört seit einigen Jahren zum Alltag und wird mehr und mehr ausgeweitet. Sei es im Einzelhandel, in Banken, Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und Plätzen. Was Videoüberwachung genau bedeutet, wo sie sinnvoll ist und welche Vorgaben beachtet werden müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was bedeutet Videoüberwachung genau?
Wenn mithilfe optisch-elektronischer Systeme personenbezogene Daten verarbeitet werden, spricht man von einer Videoüberwachung. Hierzu zählen die Videobeobachtung, das heißt, die Live-Übertragung und Wiedergabe der Bilder auf einem Monitor und die Videoaufzeichnung. Videoaufzeichnung bedeutet, dass die aufgenommenen Bilder und Videos zunächst gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgelesen werden.
Wenn die Personen auf den Videoaufnahmen eindeutig zu erkennen sind oder die Aufnahmen Rückschlüsse auf die Identität ermöglichen, bedeutet dies, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Insbesondere dann, wenn die gefilmten Personen anhand ihrer Gesichter erkennbar sind. Auch mitgeführte Gegenstände, eine bestimmte Kleidung oder Verhaltensweise ermöglicht durch die Kombination mit weiteren Informationen wie beispielsweise Ort, Datum und Uhrzeit der Aufnahme Rückschlüsse auf die gefilmten Personen.
Zu den optisch-elektronischen Systemen werden nicht nur Überwachungskameras gezählt, die speziell für diesen Zweck gebaut werden. Auch mit anderen Geräten wie einem Smartphone, einer Webcam oder Dashcam, einer Wildkamera sowie Kameras an Türklingeln kann eine Überwachung erfolgen. Selbst wenn mit diesen Geräten keine explizite Überwachung durchgeführt wird, richtet sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung grundsätzlich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ausgenommen ist nur die Datenerfassung zu familiären Zwecken. Auch wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung.
Videoüberwachung für Unternehmen – Schutz vor Diebstahl und Vandalismus
Unternehmen sind für Kriminelle immer lohnende Ziele. Für manche sind Bargeld oder kostspielige Werkzeuge, die sie im Unternehmen vermuten, ein Grund für einen Einbruch. Viele lassen ihrer blinden Zerstörungswut freien Lauf, wenn sie die erhofften Gegenstände nicht vorfinden. Vandalismus verursacht häufig noch größere Schäden als ein Diebstahl.
Materielle Schäden durch einen Einbruch sind zwar ärgerlich, aber relativ leicht ersetzbar. Möglicherweise für ein Unternehmen existenzgefährdend ist dagegen der Diebstahl von geistigem Eigentum in Form von technischen Unterlagen auf Datenträgern oder Prototypen. Diese Schäden sind kaum zu ersetzen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, sensible und vertrauliche Daten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihrer Kunden zu schützen. Diese Daten können nicht nur digital, sondern gewissermaßen auch analog bei einem Einbruch gestohlen werden.
Mit einer professionellen Anlage für die Überwachung des Firmengeländes können Einbrecher abgeschreckt und Diebstähle präventiv verhindert werden. Falls es dennoch zu einem Einbruch und Diebstahl kommen sollte, liefern die Videoaufzeichnungen in aller Regel wichtige Informationen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Nicht selten können Täter aufgrund der Videoaufnahmen überführt werden.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Auch eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Beispielsweise um Unregelmäßigkeiten oder, wie im Einzelhandel üblich, Ladendiebstähle aufzuklären. Allerdings sollte die Überwachung mit Videokameras am Arbeitsplatz nicht verdeckt und ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu informieren, durchgeführt werden. Auch muss in aller Regel die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden.
In den vergangenen Jahren hat die heimliche Überwachung der Arbeitsplätze und damit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Beispielsweise wegen der verdeckten Überwachung der Kassenbereiche bei einem großen Discounter. Grundsätzlich nicht gestattet ist die Überwachung mit Videokameras in Sanitärbereichen oder in den Umkleiden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Videoüberwachung im Unternehmen ist zulässig, wenn sie erforderlich ist, um die berechtigten Interessen des Unternehmens zu wahren. Der Schutz vor Diebstahl und Vandalismus zählen zu diesen berechtigten Interessen. Ein Unternehmen, das Mitarbeiter und Kunden per Video überwachen möchte, muss vor dem Einsatz der Videoüberwachung eine Interessenabwägung gemäß Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO durchführen. Wegen der komplexen datenschutzrechtlichen Vorschriften sollten Sie sich vor der Installation einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz rechtlich beraten lassen.
Videoüberwachung des Privatgrundstücks – was ist erlaubt?
Ihr privates Grundstück dürfen Sie grundsätzlich mit Videokameras überwachen. Eine Überwachung des Privatgrundstücks mit Kameras ist vollkommen legitim, vorausgesetzt Sie beachten einige datenschutzrechtliche Vorgaben. Sie dürfen nicht auch nicht versehentlich beispielsweise das Grundstück des Nachbarn filmen. Sie dürfen auch keine Passanten auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück oder in Nachbars Garten filmen. Ein öffentlicher Platz oder ein öffentlicher Weg dürfen ebenfalls nicht von der Kamera erfasst werden.
Bei der Videoüberwachung des Privatgrundstücks spielt insbesondere das Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle. Das Persönlichkeitsrecht besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst bestimmen kann, wann und ob Videos von ihm aufgenommen werden. Dies betrifft im Prinzip auch Personen, die absichtlich Ihr Grundstück betreten. Sei es ein Privatgrundstück oder ein Firmengelände.
Damit Sie nicht Gefahr laufen, diese Personen illegal zu filmen, müssen Sie die gesetzliche Hinweispflicht auf eine Videoüberwachung beachten. Hinweispflicht bedeutet, dass Sie ein gut sichtbares Hinweisschild aufstellen müssen, auf dem steht, dass das Grundstück videoüberwacht wird. In diesem Fall kann jeder frei entscheiden, ob er das Grundstück betritt und gefilmt wird oder nicht. Wenn Personen das Grundstück betreten, haben Sie mit diesem Betreten Ihre Einwilligung dazu gegeben, dass sie gefilmt werden. Sie sind dann auf der sicheren Seite. Wenn Sie eine Person unrechtmäßig filmen, kann diese Person Unterlassung und Schadenersatz von Ihnen verlangen und gegebenenfalls einklagen.
Videoüberwachung im Eingangsbereich
Moderne Türklingeln und Gegensprechanlagen mit eingebauter Kamera ermöglichen heute eine einfache und unkomplizierte Videoüberwachung im Eingangsbereich. Hierbei gelten jedoch im Prinzip die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für die Videoüberwachung des Privatgrundstücks. Von der Kamera darf beispielsweise kein Passant, der vor dem Grundstück vorbeigeht, erfasst und gefilmt werden. Auch das Nachbargrundstück darf beide einer Videoüberwachung im Eingangsbereich nicht erfasst werden. Wenn Sie eine separate Kamera installieren, dann sollten Sie auf schwenkbare Kameras verzichten. Bei beweglichen Kameras liegt der Verdacht nahe, dass mehr gefilmt wird als erlaubt ist.
Eine Videoüberwachung ist in vielen Bereichen durchaus sinnvoll. Sowohl in Unternehmen wie auch im privaten Bereich verhindern Überwachungskameras in vielen Fällen Einbrüche und Vandalismus bei einem vergleichsweise geringen Aufwand. Die Behebung der Schäden durch Einbruch und Vandalismus ist in der Regel deutlich teurer und manchmal unmöglich. Nicht zuletzt ist bei vielen Videoüberwachungssystemen eine bequeme Steuerung per App und Smartphone möglich. Sie können jederzeit von überall sehen, was in Ihrem Unternehmen, auf Ihrem Grundstück oder vor Ihrem Hauseingang geschieht.
Bildquellen:
– Videoüberwachung Beitragsbild: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
– Videoüberwachung in Unternehmen: Bild von Florian Munzert auf Pixabay