Blacklist
Der Begriff Blacklist bedeutet wörtlich übersetzt “schwarze Liste”, sinngemäß etwa “Negativliste” oder “Sperrliste” und bezieht sich in der IT und EDV auf eine Art Filter mit dessen Hilfe bestimmte E-Mail- und IP-Adressen sowie Domains ausgeschlossen beziehungsweise gesperrt werden können. Wird eine E-Mail-Adresse auf eine solche Liste gesetzt, bedeutet das in der Praxis, dass von dieser Adresse gesendete Mails nicht mehr empfangen werden. Der Grund, warum mit einer E-Mail-Blacklist gearbeitet wird, ist meist die Motivation, sich selbst oder Empfänger innerhalb eines Netzwerks vor unerwünschten Werbe-E-Mails, Spam-Nachrichten und E-Mails, die mit Schadsoftware infiziert sein könnten, zu schützen.
Häufig werden Blacklists auch für Webseiten erstellt. Den Usern ist es damit innerhalb eines Netzwerks nicht mehr möglich, die auf der entsprechenden Liste angeführten Internetseiten zu besuchen. In Unternehmen dienen Blacklists oft dazu, es Angestellten nicht zu ermöglichen, während der Arbeitszeit das betriebliche Internet für private Zwecke zu verwenden. Häufig werden beispielsweise die Webseiten von Spielen oder Casino-Anbietern auf eine entsprechende Sperrliste gesetzt. Auch in Schulen kommen derartige Listen sehr oft zum Einsatz, um zu gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit auf unpassende Webinhalte keinen Zugriff haben.
Das Gegenteil einer Blacklist ist die sogenannte Whitelist. Im Kontext von E-Mails werden hier Adressen gesammelt, die als besonders sicher, vertrauenswürdig und seriös eingestuft werden. Bei Webseiten wäre die Whitelist eine Auflistung von erlaubten nicht strikt dienst- oder arbeitsplatzbezogenen Internetseiten.
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