DSGVO
Bei der DSGVO handelt es sich um die Datenschutzgrundverordnung in Europa. Als Folge der Richtlinie 95/46/EG, welche den Schutz von natürlichen Personen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und den freien Datenverkehr berücksichtigt hat, fixiert die Datenschutzgrundverordnung in Europa den einheitlichen Umgang personenbezogener Daten. Dabei wird unter anderem die Erhebung und die Weiterverarbeitung betrachtet. Die Verordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Grundsätzlich greift die Datenschutzgrundverordnung immer dann, wenn personenbezogene Daten erhoben und in irgendeiner Form verarbeitet werden. Dabei geht es insbesondere auch um die digitale Verarbeitung von Datensätzen. Ausgenommen von den Regelungen sind teilweise Journalisten sowie Privatpersonen, insofern diese auf Grundlage Ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit als Nutzungs- und Speicherungszweck der Daten haben.
Die Richtlinien in der Verordnung sind sehr streng und sorgen bei Unternehmen, Vereinen und jeglichen Institutionen, welche Daten erheben bzw. verarbeiten, für einen hohen Verwaltungsaufwand um den Anforderungen gerecht zu werden. Werden die Bestimmungen der DSGVO nicht eingehalten, drohen hohe Strafen durch Bußgelder, welche in Deutschland auf die Bundeslandebene verhängt werden. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich entsprechend der Definition von Artikel 4 der Datenschutzgrundverordnung um sämtliche Informationen, welche auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person bezogen werden können. Vereinfacht ausgedrückt betrifft dies alle Informationen, auf deren Basis Menschen identifiziert werden können. Dabei geht es insbesondere um Namen, Adressen, Geburtsdaten oder weitere konkretisierende personenbezogene Daten. In der DSGVO ist grundsätzlich der Grundsatz der Datensparsamkeit verankert. Damit sollen unnötige Daten nicht bzw. nur für den jeweiligen Nutzungszweck über einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden.
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