Haben Sie bereits ein Hinweisgeber Meldesystem?

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit, Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Beschäftigungsgeber mit einer Mitarbeiterzahl ab 50 Mitarbeiter oder in besonderen Geschäftszweigen nach § 12 Abs. (3) HinSchG haben zudem die Pflicht, eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben (interne Meldestelle).

Achtung Frist: Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.

Was muss in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden?

  • Interne Meldekanäle schaffen (>50 Mitarbeiter): Schriftlich, mündlich und persönlich
  • Meldekanäle vertraulich gestalten
  • Mitarbeiter über Meldekanäle informieren
  • Zuständige Mitarbeiter weiterbilden und zertifizieren lassen
  • Auf Hinweise antworten
  • Hinweisen nachgehen
  • Notwendigen Maßnahmen einleiten

Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

smartworx Hinweisgeber­system

Wir bieten bei smartworx eine Komplettbetreuung in Sachen Hinweisgebersystem an. Zum einen geben wir Ihnen eine individuell gestaltbare Homepage mit allen Meldemöglichkeiten an die Hand. Zudem bieten wir Erreichbarkeit von geschulten Ombudspersonen über die angebotenen Meldekanäle an. Und im Fall einer Meldung werden unsere geschulten Ombudspersonen die rechtlichen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erforschung der Hintergründe und Einschaltung etwaiger Instanzen und Behörden vornehmen.

Sie haben Fragen zum Hinweisgeber Meldesystem von smartworx? Wir sind für Sie da!

smartworx ist ein IT-Systemhaus mit Sitz in Overath. Von hier aus betreut smartworx Kunden deutschlandweit. Sie haben eine Frage? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Anruf!

Besuchen Sie uns:

Zum Alten Wasserwerk 9, 51491 Overath

Rufen Sie an:

+49 2204 / 586 120-69

Per E-Mail

demski@smartworx.de